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   OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07   

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OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07 (https://dejure.org/2008,7961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 5 LA 182/07 (https://dejure.org/2008,7961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 5 LA 182/07 (https://dejure.org/2008,7961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Mängel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 Nr. 3 NBG; § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG; § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 NLVO
    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Mängel; Verfügung einer Entlassung auch nach Ablauf der laufbahnrechtlichen und statusrechtlichen Probezeit; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf ...

  • Judicialis

    NGB § 11 Abs. 1 Nr. 3; ; NBG § 39 Abs. 1 Nr. 2; ; NLVO § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Mängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Mängel; Verfügung einer Entlassung auch nach Ablauf der laufbahnrechtlichen und statusrechtlichen Probezeit; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 16.03.2010 - 1798/03

    SETTAROV v. UKRAINE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Der Kläger begehrt die Aussetzung, weil er die Entscheidung des EGMR über seine Beschwerde gegen die im Disziplinarverfahren ergangenen Entscheidungen (Disziplinarverfügung der OFD Hannover v. 11.12.2001, Beschwerdeentscheidung des Nds. Finanzministeriums v. 18.3.2003, Beschluss der Disziplinarkammer bei dem VG Hannover v. 7.7.2004 - 18 A 1798/03 -, Beschl. d. BVerfG v. 13.11.2006 - 2 BvR 1626/04 -) für vorgreiflich hält.

    Das Verwaltungsgericht hat sich unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.5.1984 - 2 B 33.84 -, juris) zu Recht im Hinblick auf § 134 Abs. 3 NDO an den Tenor und die disziplinarrechtliche Würdigung des Sachverhalts in dem Beschluss der Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Hannover vom 7. Juli 2004 - 18 A 1798/03 - gebunden gefühlt.

    Hiergegen hat der Kläger die Entscheidung der Disziplinarkammer beantragt, die bislang nicht ergangen ist (18 A 1798/03).

    Dass indessen die Beklagte die abschließende Entscheidung bis zum Abschluss des vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Hannover anhängigen Verfahrens 18 A 1798/03 aufgeschoben hat, ist - besonders auch im Hinblick auf die diametral voneinander abweichende Würdigung der Tatsachen seitens des Klägers und der Beklagten - rechtlich nicht zu beanstanden.".

    Nachdem das Disziplinarverfahren durch den Beschluss der Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Hannover vom 7. Juli 2004 - 18 A 1798/03 - rechtskräftig beendet worden war, hat die Beklagte innerhalb eines Zeitraums von etwas mehr als drei Monaten am 19. Oktober 2004 und damit in einem noch ausreichenden zeitlichen Zusammenhang die Entlassung verfügt.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Im Hinblick auf diese Umstände kann das Eignungsurteil des Dienstherrn ebenso wie die dafür erforderliche Feststellung "ohne schuldhaftes Zögern" auch noch nach Ablauf der Probezeit getroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 (151 f.); Beschl. v. 1.10.2001 - 2 B 11.01 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 61 = ZBR 2002, 400).

    Jedenfalls kann im Hinblick auf den Bescheid vom 17. April 2001 nicht angenommen werden, dass der Dienstherr die von der Rechtsprechung gebilligte zeitliche Toleranzspanne nicht in Anspruch nehmen kann (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 25.2.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Die Entlassung des Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263; Nds. OVG, Beschl. v. 11.10.2005 - 5 ME 226/04 -).

    Im vorliegenden Falle hat die Beklagte indessen eine abschließende Feststellung getroffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1998, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.2.2008 - 5 ME 302/07 -).

  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Eine Ermessensreduktion kommt nur in Betracht, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.4.2005 - 6 B 2.05 -, juris; Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 21.06 -, juris).

    Sie ist die Voraussetzung dafür, dass § 94 VwGO überhaupt anwendbar ist, ohne etwas darüber auszusagen, in welcher Richtung das Gericht das ihm eingeräumte Ermessen auszuüben hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.4.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2008 - 5 LA 3/08

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung trotz Unvollständigkeit ihres Hinweises

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Dies hat jedoch nicht zu einer Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO geführt, weil mittels der (hier erfolgten) Belehrung über die Vertretungsmöglichkeit gemäß § 67 Abs. 1 Satz 6 VwGO a. F., die geeignet ist, einen Betroffenen zu veranlassen, mit der für ihn zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, noch hinreichend gewährleistet ist, dass der Rechtsuchende auch von einer für ihn relevanten Möglichkeit erfährt, sich von Bevollmächtigten im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 7 i. V. m. Satz 6 VwGO a. F. vertreten zu lassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 LA 372/07 - Beschl. v. 11.4. 2008 - 5 LA 3/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2008 - 5 LA 372/07

    Weiterleitung einer fälschlicherweise bei einem Verwaltungsgericht eingereichten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Dies hat jedoch nicht zu einer Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO geführt, weil mittels der (hier erfolgten) Belehrung über die Vertretungsmöglichkeit gemäß § 67 Abs. 1 Satz 6 VwGO a. F., die geeignet ist, einen Betroffenen zu veranlassen, mit der für ihn zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, noch hinreichend gewährleistet ist, dass der Rechtsuchende auch von einer für ihn relevanten Möglichkeit erfährt, sich von Bevollmächtigten im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 7 i. V. m. Satz 6 VwGO a. F. vertreten zu lassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 LA 372/07 - Beschl. v. 11.4. 2008 - 5 LA 3/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1982 - 4 S 1928/81

    Entlassung eines Beamten auf Probe nach Ablauf der Fünfjahresfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Die hier vertretene Ansicht widerspricht entgegen der Ansicht des Klägers nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Juni 1982 (- 4 S 1928/81 -, abgedr. in Schütz, ES/A II 5.1 Nr. 10).
  • BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01

    Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Im Hinblick auf diese Umstände kann das Eignungsurteil des Dienstherrn ebenso wie die dafür erforderliche Feststellung "ohne schuldhaftes Zögern" auch noch nach Ablauf der Probezeit getroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 (151 f.); Beschl. v. 1.10.2001 - 2 B 11.01 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 61 = ZBR 2002, 400).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Gleichzeitig von der Beklagten eine Entscheidung über ihre Zweifel an der Bewährung des Klägers in der Probezeit zu erwarten, wäre nur dann gerechtfertigt, wenn für den Dienstherrn die mangelnde Bewährung unumstößlich und unabänderlich feststünde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1964 - II C 219.62 -, BVerwGE 19, 344 (348)).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 6 B 21.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Nichtheranziehung zum Grundwehrdienst von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
    Eine Ermessensreduktion kommt nur in Betracht, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.4.2005 - 6 B 2.05 -, juris; Beschl. v. 3.11.2006 - 6 B 21.06 -, juris).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 33.84
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08

    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, juris).
  • VG Schleswig, 09.12.2020 - 12 A 308/18

    Entlassung einer Beamtin auf Probe (Lehrerin) nach der Probezeit wegen

    Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 5 LA 182/07 -, Rn. 10, juris; OVG Münster, Urteil vom 29. Juli 1998- 12 A 4823/96 -, juris Rn. 56 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10

    Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung

    Die Entlassung des Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 5 ME 226/04 -, V. n. b.; Beschluss vom 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Urteil vom 29.7.1998 - 12 A 4823/96 -, juris Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2010 - 5 LA 298/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen nach den

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 5 LA 154/08

    Ruhegehaltfähigkeit der Zulage für Beamte im Geophysikalischen Beratungsdienst

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2009 - 5 LA 56/08

    Verpflichtung des Dienstherrn zur Entlassung des Beamten auf Probe bei Feststehen

    Das Verwaltungsgericht hat rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ; NdsOVG, Beschl. v. 13.2.2008 - 5 ME 302/07 - Beschl. v. 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, IÖD 2009, 38 ff.) den Standpunkt vertreten, dass § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG (i. d. F. des Art. 4 des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen vom 5.11.2004 - NdsGVBl. S. 394) dem Dienstherrn einen Ermessensspielraum, ob der Beamte auf Probe zu entlassen ist, dann nicht zuerkennt, wenn die mangelnde Bewährung aufgrund nicht behebbarer Mängel feststeht, und dass mit dem in dieser Vorschrift verwendeten Wort "kann" allein der Möglichkeit Rechnung getragen wird, die Probezeit gemäß § 18 Abs. 4 NLVO zu verlängern, wenn die Bewährung u. a. wegen Krankheit bis zum Ablauf der vorgesehenen Probezeit noch nicht festgestellt werden kann.
  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 12 B 72/20

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe

    Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung ist schon dann gerechtfertigt, wenn der Dienstherr nach oder auch schon während der Erprobung berechtigte Zweifel haben kann, ob die Berufung des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach dessen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gegenüber der Allgemeinheit zu verantworten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 182/07 - juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.07.1998 - 12 A 4823/96 - juris Rn. 56 ff.).
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